E-Ladestation-Versicherung

Der E-Tankstellen Versicherungsschutz

VHV Versicherung Logo

VHV E-Ladestationen Allgefahrenversicherung

  • Geringe Selbstbeteiligung
  • Inklusive Vandalismusschäden
  • Schnelle online Beantragung
  • Sofortige Deckungszusage
  • Bereits ab 75 € netto im Jahr
  • Allgefahrenversicherung (ABE)
  • Bis 50.000 € Versicherungssumme
  • Alle Montageorte in Deutschlands versicherbar

Informationen zur E-Ladestation Versicherung

Welche E-Ladestationen können versichert werden.

Versichert gelten serienmäßig hergestellte E-Ladestationen und E-Tankstellen, die von einem Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik installiert und in Betrieb genommen wurden. Mitversichert gelten dazugehörige Anschlussleitungen sowie fest installierte Ladekabel und -stecker. Es können alle E-Ladestationen bis zu einer Gesamt-Investitionssumme von 50.000 € versichert werden. Eine Ladestation bezeichnet ein stationäres Ladesystem für Elektrofahrzeuge. Die Energieübertragung erfolgt dabei konduktiv oder induktiv. Die Begriffe Ladesäule, Ladepunkt, Wallbox, Stromtankstellen und Solartankstelle sind einer Ladestation gleich zu setzen.

Standort der E-Ladestationen

Der Standort der E-Ladesäule ist für den Versicherungsschutz unerheblich. Von daher kann die E-Tankstelle auf Parkplätzen, Raststätten, Parkhäusern, Gewerbegrundstücken und Privat-Grundstücken installiert sein. Der Versicherungsschutz ist zudem für E-Tankstellen im öffentlichen Raum, wie z. B. an Straßen oder Parkplätzen erhältlich.

Wie ist der Selbstbehalt im Schadensfall geregelt?

Es ist je Schadensfall ein genereller Selbstbehalt in Höhe von 250 € vereinbart. Bei Schäden durch Vandalismuss beträgt der Selbstbehalt 25% des Gesamtschadens, jedoch mindestens 500 €. Urinschäden an der E-Ladestation fallen unter Vandalismusschäden.

Welche Vertragslaufzeit hat die E-Tankstellen Versicherung

Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.

Wieviele E-Ladestationen können versichert werden?

Der Tarif sieht vor, dass jeweils ein Antrag zu jeder einzelnen E-Ladestation gestellt wird. Haben Sie laufend E-Ladestationen zu versichern, so kontaktieren Sie uns bitte. Für höhere Abnahmemengen können Sondervereinbarungen getroffen werden.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme ergibt sich aus den Listenpreisen der gesamten Peripherie der E-Ladestation zuzüglich Montagekosten, Frachtkosten und eventuellen Zöllen. Preisnachlässe bleiben unberücksicht

Was ist der Mindestbeitrag und wie hoch ist er?

Der Mindestbeitrag ist der Betrag, den der Versicherer für das auffangen des Risikos und der Abdeckung allgemeiner Kosten benötigt. Ein unterschreiten des Mindestbeitrages ist nicht möglich. Für die E-Ladestation-Versicherung beträgt der Mindestbeitrag 75 € netto.

Warum wird nach einer Vorsteuerabzugsberechtigung gefragt?

Liegt eine Vorsteuerabzugsberechtigung vor, so wird im Schadensfall der Nettoschaden reguliert, da die Vorsteuer mit dem Finanzamt verrechnet wird. Liegt keine Vorsteuerabzugsberechtigung vor, wir der Bruttowert (inkl. Vorsteuer) reguliert.

Online Tarifrechner u. Antrag

E-Tankstellen Versicherung Tarifrechner

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Allgefahrenversicherung (ABE)

Die Abkürzung "ABE" steht für "Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung". Die Elektronikversicherung wiederum zählt zu den Allgefahrenversicherungen. Das Prinzip der Allgefahrenversicherung gem. ABE ist, entgegen den meisten Versicherungsformen recht einfach - es sind alle unvorhersehbaren Sachschäden, die durch äußere Einwirkung an der versicherten Sache entstehen versichert, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen sind.

Welche Gefahren Gefahren sind versichert?

Ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen: Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
  • Wasser, Feuchtigkeit;
  • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.

Kurz zur Erklärung: Ein Sachschaden ist die unvorhersehbare Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache. Darunter fällt auch das Abhandenkommen. Durch das einleitende Wort "insbesondere" ist die vorab genannte Aufzählung der versicherten Gefahren nicht abschließend.

Müssen Prüfungen der E-Ladesäule bzw. Ladestation durchgeführt werden?

Es müssen alle behördlichen und gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Bevor die Ladesäule in Betrieb genommen wird, ist eine Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 durch den Errichter durchzuführen. Die technische Sicherheit durch Prüfungen nach DIN VDE 0105-100/A1 ist in regelmäßigen Abständen zu gewährleisten. Welche zeitlichen Abstände zur wiederkehrenden Prüfung eingehalten werden müssen, sind u.a. der DGUV Vorschrift 3 zu entnehmen.

Welche Gefahren und Schäden sind Rahmen der E-Ladestation-Versicherung nicht versichert (Auszug aus den ABE)

Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden

  1. durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten;
  2. durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand;
  3. durch Innere Unruhen;
  4. durch Kernenergie, nukleare Strahlung, radioaktive Substanzen;
  5. durch Erdbeben;
  6. durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren;
  7. durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung;
  8. durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein musste;
  9. soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat;

Sie haben Fragen zur Versicherung von E-Ladestationen?

Gerne können Sie uns telefonisch (02203-9888701) per E-Mail kontaktieren. Wir freuen uns, Ihnen fachlich zur Seite stehen zu können!

Zugrundeliegende Versicherungsbedingungen

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zur E-Ladestation Versicherung

Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.

-